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In Erwartung böser Zeiten

Aktualisiert: 5. März

Frankreich verankert das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in seiner Verfassung

 

Da funkelte selbst der Eiffelturm. Als heute um 18 Uhr 49 beide Kammern von Frankreichs Parlament, in Versailles zum Kongress vereint, die „garantierte Freiheit der Frau, auf Schwangerschaftsabbruch zu rekurrieren“ in die Verfassung einschrieben, glitzerten die 20 000 Glühbirnchen des Pariser Stahlturms zu Beyoncés Song „Run the World (Girls)“ auf, derweil ein Leuchtband „Mein Körper, meine Entscheidung“ frohlockte. Frankreich ist das erste Land weltweit, das das Recht auf Abtreibung in seinem Grundgesetz verankert. Premierminister Attal sprach vom glücklichen Ende eines Kampfes, der über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs unter Gesundheitsministerin Simone Veil 1974 bis zur Pionierin der Geschlechtergerechtigkeit Olympe de Gouges zurückreiche, die 1793 guillotiniert wurde.



Die Geschichte der Reform war lang und gesäumt von Hürden. Wollte man sie in einem Satz zusammenfassen, würde man sagen: Eine Handvoll Parlamentarierinnen waren – über die Parteigräben hinweg – die treibenden Kräfte, auf Regierungsseite sekundierten ihnen die vormalige Premierministerin Borne sowie der amtierende Justizminister Dupond-Moretti, Präsident Macron bestach durch Desinteresse. Für einmal unterlief der gesetzgeberische Prozess die bonapartistische Grunddynamik der Fünften Republik: Die Reform wurde nicht von oben, vom Staatsoberhaupt dekretiert, sondern von unten, von Volksvertreterinnen durchgeboxt.


Fast alle Gegner der Verfassungsänderung gehören dem rechten Lager an. Nicht so sehr der großen Gruppe der Extremen, die gewieft genug sind, eine Reform, die laut Umfragen über 80 Prozent der Französinnen und Franzosen befürworten, in der Mehrzahl mitzutragen. Vielmehr den in der stetig schrumpfenden Partei Les Républicains versammelten Konservativen und Populisten, die im verzweifelten Bestreben, ihr Absinken in die Bedeutungslosigkeit aufzuhalten, immer kontraproduktivere Positionen einnehmen. Ihre Argumentation: Die Verfassung sei kein Katalog gesellschaftlicher Rechte; und niemand bedrohe in Frankreich den Rekurs auf Schwangerschaftsabbruch. Aber Abtreibung ist weniger ein soziales denn ein individuelles Recht, und ein Grundgesetz dient unter anderem der Verankerung der Grundrechte.


Was die Bedrohung betrifft, so hat die Aufhebung der Grundsatzentscheidung Roe v. Wade durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Mitte 2022 schockierend vor Augen geführt, wie auch in vermeintlich führenden Demokratien fundamentale Rechte von heute auf morgen einem Federstrich zum Opfer fallen können. Abschreckende Beispiele finden sich auch in Europa, von Italien und Malta bis zu Polen und Ungarn. Im Fall von Frankreich steht das Recht auf Abtreibung weder unter dem Schutzschirm eines internationalen Abkommens (wie etwa der EU-Grundrechtecharta, in welche linke Parlamentarierinnen es gerne eingeschrieben sehen möchten) noch eines expliziten Entscheids des Conseil constitutionnel. Die Annahme der Reform mit einer überwältigenden Mehrheit von 780 gegen 72 Stimmen verankert sie hingegen nicht nur legal, sondern auch symbolisch in einem Fundament aus Beton.


In den Ansprachen, die sie unmittelbar vor der Wahl hielten, strichen viele Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gruppen beider Parlamentskammern auch und gerade die transnationale Bedeutung der Reform heraus. Da war von Frankreichs „Mission“ die Rede, von der „universellen Bestimmung“ der „Heimat der Menschenrechte“, vom Bestreben, anderen Staaten als „Wegweiser“ zu dienen und an „vorderster Front“ für den „Fortschritt“ und wider „Fundamentalismus“ und „Populismus“ zu kämpfen. Vollmundige Emphase? Frankreich schlüpft zu selten noch in die Rolle des Streiters für progressistische Ideale, die es seit 1789 lange Zeit innehatte, als dass man das Land im vorliegenden Fall belächeln möchte.


Die strahlende Umsetzung des Reformvorhabens hat indes auch eine Schattenseite. Etliche seiner Befürworter warnten – Simone de Beauvoir zitierend – davor, dass es bloß einer politischen, wirtschaftlichen und religiösen Krise bedürfe, um die Frauenrechte infrage gestellt zu sehen. Un-, ja antidemokratische Kräfte könnten auch in Frankreich die Oberhand gewinnen. Einfache Gesetze lassen sich mit einer einfachen Mehrheit umstoßen; für eine Verfassungsänderung bedarf es hierzulande einer Zweidrittelmehrheit des Kongresses. Der Einbau dieser Hürde für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bedeutet nichts anderes als dies: Das progressistische Frankreich igelt sich ein. Es bereitet sich auf böse Zeiten vor.

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