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Schwierige Urteilsfindung nach dschihadistischem Anschlag

Beihilfe zu einem Attentat, um das man nicht weiß, dessen Beweggründe man nicht teilt und dessen Autor man nicht kennt – zum Berufungsprozess von vier Mittätern am Mord des Schullehrers Samuel Paty

 


Bücher, Comics, Theaterstücke, Dokumentar- sowie gleich zwei Spielfilme, angekündigt für dieses und für nächstes Jahr, nicht zu vergessen eine Kampagne für die Überführung der sterblichen Überreste in den Pariser Pantheon: Samuel Paty, am 16. Oktober 2020 durch einen achtzehnjährigen Islamisten enthauptet, ist in Frankreich unvergessen. Am Montagabend wurden die Urteile im zweitinstanzlichen Prozess gegen vier Ende 2024 Verurteilte verkündet, die Berufung eingelegt hatten. Das Verfahren hat einmal mehr die Aporie der juristischen Aufarbeitung eines dschihadistischen Anschlags in Abwesenheit des Haupttäters vor Augen geführt. Dieser war unmittelbar nach Patys Ermordung durch Polizisten erschossen worden; auf der Anklagebank landeten zwei seiner Freunde, vier ähnlich Gesinnte, mit denen er sich in asozialen Netzwerken ausgetauscht hatte, sowie ein religiös-politischer Eiferer und ein empörter Familienvater.


Beim Berufungsprozess der beiden Freunde, des Eiferers und des Vaters stand dieselbe Frage im Zentrum der Debatte, die schon 2024 Beteiligte wie Beobachter gespalten hatte: Was lässt sich alles unter den Tatbestand der „association de malfaiteurs terroriste“ (kurz: „AMT“) subsumieren, der kriminellen Vereinigung zum Zweck der Vorbereitung eines Anschlags, die das Herzstück der französischen Antiterrorgesetzgebung bildet? Die beiden Freunde hatten den künftigen Attentäter beim Kauf der Tatwaffe begleitet, einer von ihnen hatte diesen zudem zu der achtzig Kilometer von ihrem Wohnort entfernten Schule gefahren, an der Paty unterrichtete. Doch waren beide im Gegensatz zu ihrem radikalisierten Kumpel gut integriert und kaum praktizierend – warum sollten sie bei einem Mordprojekt geholfen haben, von dem sie laut eigener Aussage nichts wussten und dessen Motive sie nicht teilten?


2024 hatte die Staatsanwaltschaft, am Ende wohl selbst von Zweifeln befallen, die ursprüngliche Anklage von „Beihilfe zum terroristischen Mord“ zu AMT abgemildert und vierzehn beziehungsweise sechzehn Jahre Haft gefordert. Doch war der Gerichtshof in seinem Urteil dann unerwartet zum erstgenannten Tatbestand zurückgekehrt, auf den als Höchststrafe lebenslänglich steht – hatte beide Angeklagte aber „bloß“ zu jeweils sechzehn Jahren Haft verurteilt. Im Berufungsprozess forderte die Staatsanwaltschaft jetzt eine Bestätigung dieses Urteils – doch diesmal verringerte das Gericht die Haftstrafen drastisch auf sechs respektive sieben Jahre und ließ sowohl die Beihilfe zum Mord als auch den terroristischen Beweggrund fallen! Ganz offensichtlich tut sich der Justizapparat schwer mit Qualifizierung wie Quantifizierung der Schuld der beiden jungen Männer. Haben diese von dem geplanten Anschlag gewusst – oder hätten sie davon wissen können beziehungsweise wissen sollen?


Ein Bild von Samuel Paty in der Schule, in der er unterrichtete und bei der er 2020 ermordet wurde. Seit März 2025 trägt das Collège Samuel-Paty in Conflans-Saint-Honorine westlich von Paris den Namen des Lehrers. (Bild: flickr)
Ein Bild von Samuel Paty in der Schule, in der er unterrichtete und bei der er 2020 ermordet wurde. Seit März 2025 trägt das Collège Samuel-Paty in Conflans-Saint-Honorine westlich von Paris den Namen des Lehrers. (Bild: flickr)

Ähnlich verhält es sich mit dem politisch-religiösen Eiferer und dem empörten Familienvater. Beide kannten weder den Mörder noch riefen sie direkt zu Gewalt gegen Paty auf. Ersterer suchte wohl primär eine vermeintliche Diskriminierung einer seiner Töchter zu ahnden: Diese hatte ihm vorgelogen, der Lehrer habe sie von der Schule verwiesen, als sie gegen den Ausschluss aller muslimischen Schüler anlässlich einer Vorführung von Mohammed-Karikaturen aus „Charlie Hebdo“ protestierte (was reine Erfindung war). Letzterer bezweckte wohl einen Kick für seine kränkelnde Karriere als Kämpfer wider echten oder vermeintlichen Hass auf Muslime. Beide forderten „bloß“ Patys Entlassung – doch brachten sie den Lehrer klar in Gefahr, als sie ihn wegen „Gotteslästerung“ an den digitalen Pranger stellten. Und das mit Posts über neun Tage hinweg, trotz Warnungen aus ihrer Entourage.


Juristisch war ihnen anscheinend nur mit einer Anklage wegen AMT beizukommen. Wobei sowohl die „Vereinigung“ als auch deren „terroristischer“ Zweck auf tönernen Füssen steht. „AMT“ benennt so im vorliegenden Fall den eminent elastischen Strafbestand der Beihilfe zu einem Attentat, um das man nicht weiß, dessen Beweggründe man nicht teilt und dessen Autor man nicht kennt. Doch hätten der Eiferer und der Vater, so eine Staatsanwältin, weniger einem spezifischen als allen potenziellen Terroristen den Weg bereitet. Das mag von der Sache her zutreffen, ist rechtlich aber unglaublich schwer zu fassen. Wenig Wunder, gibt es abermals eine starke Diskrepanz zwischen gefordertem und verkündetem Strafmaß: Fünfzehn Jahre für den Eiferer, wie in erster Instanz, aber deren zehn (statt der ursprünglichen dreizehn) für den Vater – wo die Staatsanwaltschaft diesmal glatt zwanzig Jahre für jeden der beiden beantragt hatte!


Und der Streit ist noch nicht zu Ende: Der Eiferer zieht den Fall weiter ans Kassationsgericht.

 

Trailer des Films "L'Abandon" von Vincent Garenq


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